Nebenstehend gelangen Sie zu Erläuterungen über einige Therapieverfahren, die in meiner Praxis zur Anwendung kommen.
Die von mir erbrachten Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie erhalten eine Rechnung, die von Privatkrankenkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfen anerkannt werden.
Mitglieder der gesetzlichen oder freiwilligen Krankenversicherung haben leider keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Hier kann sich eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker aber sehr lohnen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie mich sehr gerne anrufen.